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Frage 1 von 50
Fragen-ID: wiso_041
Das Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Personalakte einzusehen, ist in welchem Gesetz verankert?
Im aktuellen und umfassenden Berufsbildungsgesetz (BBIG) wird dies bestimmt.
Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet sich die exakte Regelung.
Das deutsche Grundgesetz (GG) sichert dieses spezielle Recht für Arbeitnehmer ab.
Im geltenden Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist dieses Recht verankert.
Das allgemeine Handelsgesetzbuch (HGB) enthält die entsprechende Vorschrift hierzu.
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