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Frage 1 von 30
Fragen-ID: ki_038
Was ist der wesentliche Haftungsunterschied zwischen einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und einem Einzelunternehmen?
Beim Einzelunternehmen ist die Haftung immer auf das Betriebsvermögen beschränkt, bei der GmbH nicht.
Die GmbH haftet nur bis zur Höhe ihrer Stammeinlage, der Einzelunternehmer bis zur doppelten Höhe seines Kapitals.
Bei der GmbH ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, der Einzelunternehmer haftet auch mit seinem Privatvermögen.
Bei der GmbH haften die Gesellschafter unbeschränkt, beim Einzelunternehmen nur der Inhaber.
Es gibt keinen wesentlichen Haftungsunterschied, beide haften nur mit dem Firmenvermögen.
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