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Frage 1 von 50
Fragen-ID: wiso_041
Das Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Personalakte einzusehen, ist in welchem Gesetz verankert?
Das allgemeine Handelsgesetzbuch (HGB) enthält die entsprechende Vorschrift hierzu.
Im geltenden Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist dieses Recht verankert.
Im aktuellen und umfassenden Berufsbildungsgesetz (BBIG) wird dies bestimmt.
Das deutsche Grundgesetz (GG) sichert dieses spezielle Recht für Arbeitnehmer ab.
Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet sich die exakte Regelung.
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